Wie auch jeder Hundebesitzer, so muss sich auch jeder Pferdebesitzer darüber im Klaren sein, dass sein Tier erhebliche Schäden anrichten kann. Kommt es nun zu einem Zwischenfall, so zahlt der Pferdebesitzer alle Schäden, die das Tier angerichtet hat. Dies gilt auch, wenn das Tier den Schaden ohne das Zutun des Besitzers oder dessen Fahrlässigkeit einen Schaden verursacht hat. So kann ein Pferd zum Beispiel auch in dem Stall, in dem es untergestellt ist, einen Schaden anrichten. Dies fällt dann, für den Fall, dass der Stall, bzw. die Box angemietet wurde in den Bereich der Mietschäden. Diese und ähnliche Schäden – auch Personenschäden – werden allerdings durch eine Pferdeversicherung abgedeckt. Diese tritt dann auch ein, wenn die versicherten Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen und es dort zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. In einem Tiere Blog finden Sie teilweise gute Tipps über die verschiedenen Versicherungsmodelle. Pferdeversicherungen umfassen allerdings nicht nur eine Haftpflichtversicherung, sondern auch eine OP-Versicherung, denn auch ein Pferd kann krank werden und sich verletzen. Insbesondere auch bei Turnierpferden kommt dies sehr häufig vor. Für die Besitzer würde ein Totalausfall des Pferdes dann einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Eine OP-Versicherung fürs Pferde übernimmt alle Operationskosten und auch die Kosten für Medikamente und Verbandsmaterial. Ein Höchstalter für Pferde gibt es im Übrigen nicht für den Abschluss einer derartigen Versicherung.
Source: http://www.besucher.cc/versicherungen/die-pferdeversicherung.html
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